Zuletzt aktualisiert: 17. April 2025
Wenn der Kunde hardware ("Hardware") von KeyfactorInc. einer Gesellschaft aus Delaware ("Anbieter")solche Hardware ist unterliegt den Bedingungen dieses Hardware und des Endbenutzer-Lizenzvertrags des Anbieters oder alle anwendbaren Vereinbarungen zwischen dem pParteien (der "Vereinbarung"). Im Falle eines eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des Vertrags und einem Bestellscheinsind die Bestimmungen des Bestellformulars in Bezug auf die spezifische Hardware beschrieben darin beschriebene Hardware. "Bestellformular" bedeutet tdas entsprechende Bestellformular, Angebot oder ein anderes Bestelldokument, das schriftlich zwischen dem Kunden und dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer autorisierten Wiederverkäufer für den Kauf der entsprechenden Hardware durch den Kunden vereinbart wurde Hardware unter dem Vertrag.
Die folgenden Begriffe haben bei ihrer Verwendung in diesem Dokument die nachstehend angegebene Bedeutung:
"Firmware"bezeichnet die in die jeweilige Hardware programmierte software des Anbieters, einschließlich etwaiger Aktualisierungen derselben.
"Anwendungen von Drittanbietern"bezeichnet alle software von Drittanbietern, die in der Hardware enthalten sind und deren Lizenzbedingungen hier durch Bezugnahme aufgenommen werden.
2.01 Lieferung; Zahlung. Lieferung; Zahlung. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass Kunde'der Zahlung der Gebühren und der Einhaltung dere Vereinbarung, Anbieter wird der Verkäufer alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Hardware zu dem in der jeweiligen Bestellung Formular an die in der Bestellung angegebene Adresse solchen Bestellung Formular. Wenn Anbieterder Bestand an Hardware nicht ausreicht, um die Kundennachfrage zu befriedigen, Verkäufer das Recht vor, nach eigenem Ermessen aufzuteilen.Hardware unter seinen Kunden aufzuteilen (einschließlich Kunde) in einer Weise zu verteilen, die Anbieter erachtet gerechtfertigt und ohne Haftung gegenüber Kunde. Der Verkäufer ist nicht haftbar gegenüber Kunden für eine Verzögerung bei der Lieferung von Hardware. Hardware wird als dem Lieferdatum als angenommen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller Gebühren in Übereinstimmung mit Bestellformular zu zahlen.
2.02 Risiko des Verlustes. Die Lieferung vonHardware erfolgt EXW (Incoterms 2020 oder einer späteren Version) an Verkäufer Laderampe des Verkäufers, und das Verlustrisiko für die Hardware geht auf den Kunde zu dem Zeitpunkt über, an dem die Hardware an dieser Laderampe bereitgestellt wird ("Liefertermin"). Der Kunde ist verantwortlich für die Wahl der Versandart für die Hardware, obwohl Anbieter kann benennen. wenn der Kunde keine Versandart gewählt hat Kunde ohne Übernahme von zusätzliche Risiko für den Verlust.
2.03 Übertragung des Eigentums. Das Eigentum an gekauften Hardware wird übertragen auf Kunde sobald Anbieter die vollständige Zahlung erhalten hat. Falls das anwendbare Recht einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt oder anerkennt Verkäufer nach der Lieferung, das Eigentum an gekaufte Hardware, auf den Kunde am Lieferdatum, aber Verkäufer wird behält ein Sicherungsrecht an der Hardware , um die Zahlung des Kaufpreises zu sichern. In einem solchen Fall, Kunde verpflichtet sich, alle Dokumente zu unterzeichnen, die Anbieter vernünftigerweise für notwendig oder zweckmäßig sind, um ein solches Sicherungsrecht zu hinterlegen oder zu vervollkommnen.
2.04 Software; Anwendungen von Drittanbietern. Ungeachtet aller Bestimmungen hier gegenteiligen Bestimmungen, Kunde keinen Anspruch auf eine Drittanbieter Anwendungen oder die Firmware. Die Nutzung und der Zugriff auf die Firmware wird ausschließlich durch den Vertrag geregelt. Tie Nutzung und der Zugriff auf jeder Drittanbieters Anwendung unterliegt den den Lizenzbedingungen für solchen Drittanbieter Anwendung.
3.01 Nutzung und Betrieb; Kennzeichnung. Der Kunde darf nur verwenden und betreiben betreiben die Hardware im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Spezifikationen, Betriebsanleitungen und staatlichen Gesetzen, Vorschriften und Vorschriften. Der Kunde darf nicht entfernen, ändernLogos, Warenzeichen, Patent- oder Urheberrechtsvermerke, Vertraulichkeits- oder Eigentumsvermerke oder andere Hinweise oder Kennzeichnungen auf der Hardware zu entfernen, zu verändern, zu zerstören oder zu verdecken.
3.02 Hardware und -Support. Vorbehaltlich Kundeder Einhaltung des Vertrags und Zahlung der entsprechenden Gebühren, wird der Kunde wird erhält der Kunde die entsprechenden Wartungs- und Unterstützungsleistungen vom Anbieter, gemäß Anbieter's Standardwartungs- und Supportbedingungen, die auf Anfrage eingesehen werden können.
3.03 Ende des Lebens. Alle Hardware hat ein End-of-Life Datum fünf Jahre nach dem Datum des Abonnementbeginns, das auf dem Originalvertrag angegeben ist (d.h. ausschließlich etwaiger Verlängerungens) Bestellformular für diese Hardware (das "EOL-Datum"). Unter dem EOL-Datum wird keine weitere Unterstützung oder Wartung jeglicher Art für die Hardware. Anbieter wird verwenden wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Mitteilung amindestens sechs (6) Monate vor dem dem EOL-Datum.
4.01 Gesamte Vereinbarung. Außer wie in diesem diesem Hardware werden alle Garantien, Zusicherungen, Bedingungen, Bedingungen, und Zusagen, ausdrücklich oder stillschweigend, ob durch Gesetz, Gewohnheitsrecht, Brauch, Handelsbrauch, Geschäftsgebaren oder anderweitig (einschließlich, ohne Einschränkung, in Bezug auf Qualität, Leistung oder Eignung oder Zweckmäßigkeit) in Bezug auf die Hardware sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
4.02 Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich zur einzuhalten alle geltenden Export Gesetze und Exportkontrollen und alle erforderlichen Verpflichtungen zu erfüllen (einschließlich der Einholung aller erforderlichen Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen). Kunde garantiert dass er nicht, direkt oder indirekt exportieren oder Wiederausfuhr die Hardware oder die zugrundeliegende software oder Technologie zu exportieren oder zu reexportieren oder die Hardware oder die zugrundeliegende software oder Technologie von jedem Gerichtsbarkeit oder Land, in das exportiert wird, oder Wiederausfuhr aufgrund von Gesetzen, Regeln oder Vorschriften verboten ist. Der Kunde erkennt an, dass Sendungen der Hardware Exportgesetzen unterliegen können und dass diese Gesetze eine Verzögerung oder ausschließen Lieferung von Hardware in Zukunft verzögern oder ausschließen können.