Allgemeine Geschäftsbedingungen für professionelle Dienstleistungen

Wenn der Kunde Schulungs-, Implementierungs- oder ähnliche Dienstleistungen erwirbt ("Professionelle Dienstleistungen") von Keyfactor, Inc. einem Unternehmen aus Delaware ("Anbieter") erwirbt, unterliegen diese Professional Services den Bedingungen dieser Professional Services Terms and Conditions und dem Endbenutzer-Lizenzvertrag des Anbieters oder anderen anwendbaren Vereinbarungen zwischen den Parteien (die "Vereinbarung"). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags und eines Bestellformulars sind die Bestimmungen des Bestellformulars in Bezug auf die darin beschriebenen Professional Services maßgeblich. "Bestellformular"bezeichnet das entsprechende Bestellformular, Angebot oder ein anderes Bestelldokument, das schriftlich zwischen dem Kunden und dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer autorisierten Wiederverkäufer für den Erwerb der entsprechenden Professional Services durch den Kunden im Rahmen des Vertrags vereinbart wurde.

Artikel I. Geltungsbereich und Lieferung

Abschnitt 1.01 Geltungsbereich. Der Anbieter erbringt die im Bestellformular beschriebenen Professional Services ("Leistungsbeschreibung"). Jegliche Änderungen des in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Umfangs erfordern einen Projektänderungsauftrag, der von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern jeder Partei ("PCO"). Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben sind, fallen nicht in den Leistungsumfang. Insbesondere fallen die folgenden Punkte nicht in den Umfang der Professional Services: (1) benutzerdefinierte Konfiguration und Skripterstellung; (2) alle nicht vom Anbieter stammenden Testsuiten oder software ; (3) Software oder -erweiterungen; (4) Dokumentationsanpassungen oder -erweiterungen; und (5) Erstellung, Verwaltung und Eskalation von Supportleistungen des Anbieters.

Abschnitt 1.02 Lieferung. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen seine eigenen Mitarbeiter oder Auftragnehmer oder Mitarbeiter oder Auftragnehmer seiner Verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmer von Dritten mit der Erbringung der Professionellen Dienstleistungen beauftragen (jeder einzelne ein "Berater" oder gemeinsam "Berater"). Der Verkäufer kann die Berater nach eigenem Ermessen ersetzen. Der Verkäufer bleibt gegenüber dem Kunden für die Erbringung der Professionellen Dienstleistungen und die Tätigkeit der Berater verantwortlich.

Abschnitt 1.03 Standort. Professionelle Dienstleistungen werden aus der Ferne erbracht, sofern im Auftrag nicht anders angegeben.

Artikel II. Gebühren und Zahlung

Abschnitt 2.01 Gebühren. Die Gebühren für die professionellen Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Auftragsformular festgelegt (die "Dienstleistungshonorare"). In den Servicegebühren sind Lizenzgebühren, Auslagen und Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang gehören, nicht enthalten. Die Professionellen Dienstleistungen werden auf Festpreisbasis erbracht, und der Anbieter hat die Dienstleistungsgebühren auf der Grundlage der in Abschnitt 3 beschriebenen Annahmen entwickelt. Jede Änderung des Umfangs, des Zeitplans oder jede Abweichung von den in Abschnitt 3 beschriebenen Annahmen kann einen PCO und eine Anpassung der Servicegebühren erforderlich machen, um die Professionellen Dienstleistungen abzuschließen.

Abschnitt 2.02 Rechnungsstellung. Die Servicegebühren werden wie im jeweiligen Bestellformular beschrieben in Rechnung gestellt und fällig. Falls aufgrund eines PCO zusätzliche Servicegebühren anfallen, werden diese wie in dem PCO beschrieben in Rechnung gestellt und fällig.

Artikel III. Annahmen

Abschnitt 3.01 Verantwortlichkeiten des Kunden. Die erfolgreiche Erbringung der Professionellen Dienstleistungen erfordert die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Pflichten des Kunden erfüllen und alle Informationen, Daten, Unterlagen, Ausrüstungen und sonstigen Ressourcen zur Verfügung stellen, die vom Berater in angemessener Weise angefordert werden, damit der Berater seine Pflichten erfüllen kann.

Abschnitt 3.02 Kundenpersonal. Der Kunde ernennt einen Projektleiter, der als Ansprechpartner des Kunden für Scoping, Terminplanung, Fortschritt und Statuskommunikation fungiert. Der Projektleiter ist für die Festlegung der allgemeinen Projektrichtung verantwortlich, einschließlich der Zuweisung und Leitung des Projektteams des Kunden.

Abschnitt 3.03 Kundenengagement; Verfall. Wenn das Projektteam des Kunden fünfzehn (15) aufeinanderfolgende Tage lang nicht mit dem Projektteam des Verkäufers zusammenarbeitet, wird das Projekt "auf Eis gelegt", und der Verkäufer unterbricht die Erbringung der Professional Services. Meldet sich der Kunde nicht innerhalb von weiteren fünfzehn (15) Tagen (insgesamt dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage ohne Beteiligung), wird der Kunde benachrichtigt, dass seine Projektressourcen nicht zugewiesen wurden, wobei eine Neuzuweisung und Wiederaufnahme des Projekts nur auf Anfrage des Kunden und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Projektteams des Verkäufers erfolgen kann. Erfolgt innerhalb von sechzig (60) aufeinanderfolgenden Tagen keine Beauftragung durch den Kunden, wird das Projekt storniert, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Dienstleistungsgebühren. Alle Projekte bleiben bis zum früheren Zeitpunkt aktiv, d.h. (i) bis zum Abschluss aller professionellen Dienstleistungen oder (ii) zwölf (12) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden Auftragsformulars. Für jede Verlängerung eines Auftrags über diesen Zeitraum von zwölf (12) Monaten hinaus ist ein PCO erforderlich.

Abschnitt 3.04 Versäumnis der Leistung. Der Anbieter ist von der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung seiner Verpflichtungen entbunden, soweit die Nichterfüllung auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen ist, sofern der Anbieter den Kunden unverzüglich schriftlich über eine zu erwartende Nichterfüllung oder Verspätung informiert und alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen einer solchen Nichterfüllung oder Verspätung zu vermeiden oder zu minimieren.

Abschnitt 3.05 Eigentum an geistigem Eigentum. Professionelle Dienstleistungen schließen die Erstellung von kundenspezifischen oder maßgeschneiderten Leistungen aus. Professionelle Dienstleistungen oder andere Leistungen, die im Rahmen dieses Vertrags oder eines Bestellformulars erbracht werden, stellen keine "Der Verkäufer behält alle geistigen Eigentumsrechte und alle anderen Rechte, Titel und Interessen an den vom Verkäufer erbrachten Professionellen Dienstleistungen, Leistungen oder Services.

 

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